Wird das Fahrtenbuch vom Finanzamt anerkannt?
Unser Fahrtenbuch erfüllt alle gesetzlichen Bestimmungen, die die Finanzämter an elektronische Fahrtenbücher stellen (weitere Informationen zur Rechtssprechung: BMF-Schreiben 18.11.09, BStBl. I 2009, S. 1326; § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Dies wurde auch von einschlägigen Steuerkanzleien. Da sich die lokalen Finanzämter jedoch immer eine Einzelfallprüfung vorbehalten, kann eine Anerkennung nicht garantiert werden.
Weitere Informationen findest Du unter: https://de.ryd.one/elektronisches-fahrtenbuch/.
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