Unser Fahrtenbuch erfüllt alle gesetzlichen Bestimmungen, die die Finanzämter an elektronische Fahrtenbücher gestellt haben (weitere Informationen zur Rechtsprechung: BMF-Schreiben 18.11.09, BStBl. I 2009, S. 1326; § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG), was auch diverse Steuerkanzleien bestätigt haben. Da sich die lokalen Finanzämter jedoch immer eine Einzelfallprüfung vorbehalten, kann eine Anerkennung nicht garantiert werden.
Weitere Informationen findest Du unter www.ryd.one/fahrtenbuch-finanzamt.
Kommentare